Als Rad, oder auch Komplettrad bezeichnet man, wenn der Reifen auf der Felge montiert ist. Egal ob Stahl- oder Alufelge.
Passend zum jeweiligen Fahrzeug muss nicht nur die Reifengröße passen, sondern die komplette sogenannte Rad- Reifenkombination.
Passt die Reifengröße zu dem was im Fahrzeugschein eingetragen ist, aber es gibt für die Felge ( auch wenn sie aufs Fahrzeug passt ) keine Freigabe,
so riskiert man in einer Kontrolle, dass man nicht weiterfahren darf.
Alle Anbauteile bedürfen einer Freigabe. Entweder durch mitzuführende Papiere oder Sie wurden durch einen anerkannten Sachverständigen Prüfer abgenommen.
Diese Eintragung wird in den Fahrzeugschein übernommen.
Hat man zu dem noch ein Tieferlegungsfahrwerk verbaut, so muss die Freigängigkeit der Rad- Reifenkombination, sowie den Auflagen im Felgengutachten geprüft werden.
