Beim Nachschneiden oder auch Nachrillen wird Gummi mit einem speziellen, beheizten Werkzeug aus der Schicht des vorhandenen Gummis zwischen dem Laufflächenprofil entfernt, um die Profiltiefe wiederherzustellen.

Reifen die dafür geeignet sind, werden auf der Seitenwand als -REGROOVABLE- gekennzeichnet.

In der heutigen Zeit nur für LKW Reifen zulässig und auch nur dann, wenn dieser die Kennzeichnung dafür trägt.
Die durch das Nachschneiden zusätzlich gewonnene Profiltiefe von bis zu 4mm führt zu einer erheblichen Mehrleistung des Reifens.
Neben der zusätzlich gewonnenen Profiltiefe muss gem. §36 Abs 6 StVZO eine Restgrundstärke von 2 mm erhalten bleiben.

Nachteile: Durch die Veringerung der Grundstärke können Fremdkörper viel schneller in den Stahlgürtel eindringen und durch eine Beschädigung die Rostbildung fördern.
Ach ja, und dass das Nachschneiden nur durch einen Fachman zu erfolgen hat, sollte auch klar sein.
Bei manch einem Reifenhersteller ist das nachschneiden für Reifen auf der Lenkachse verboten.

Auf PKW und Motorradreifen wird man die Kennzeichnung vergeblich suchen. Dies ist sogar gesetzlich verboten.
Abgesehen vom Motorsport um aus Slicks -Intermediates- zu machen. Also leichte Regenreifen.

Nicht zugelassen zum nachschneiden sind somit: Reifen von PKWs, Reifen von Zweirädern, Runderneuerte Reifen, Reifen für Busse auf der Lenkachse, Reifen für Gefahrgutfahrzeuge

Im übrigen sagt die Gesetzeslage folgendes aus...Schneidet jemand die Reifen selbst nach, haftet der Halter/Fahrer für die Betriebssicherheit des Fahrzeugs IM VOLLEN UMFANG !
Außerdem kann dies den Verlust der Betriebserlaubnis bedeuten.

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